Neuigkeiten · 10.08.2026
Eine Gutschrift ist eine Rechnung, nur andersherum
Wie weist man Umsatzsteuer in einer Provisionsgutschrift richtig aus?
Die Provisionsabrechnung weist Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt aus, trägt die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG und benennt, was davon fehlt. Überwiesen wird der Bruttobetrag.
Was vorher das Problem war
Bei Provisionen rechnet nicht der Partner ab, sondern der Auftraggeber über dessen Leistung — eine Gutschrift nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Genau das stand bisher in der Fußzeile der Abrechnung, und ausgewiesen war trotzdem nur ein einziger Betrag: keine Bemessungsgrundlage, kein Steuersatz, kein Steuerbetrag, nicht die Steuernummer des Partners. Für eine Gutschrift gelten aber dieselben Pflichtangaben wie für eine Rechnung.
So sieht das in televero aus
Schematischer Nachbau der Oberfläche, kein Bildschirmfoto — und das mit Absicht: Ein Foto veraltet still, sobald die Anwendung umgebaut wird. Der Nachbau liegt im Quellcode neben der Oberfläche und wird beim Umbau mitgeändert. Dieselben Schaubilder nutzt die Online-Akademie in den Kursen zur Bedienung.
Die Entscheidungen dahinter
- Die Angabe, die man leicht übersieht: In einer Gutschrift steht die Steuernummer oder USt-IdNr. des LEISTENDEN — also die des Partners, nicht die eigene (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG).
- Ausdrücklich zuschaltbar: Solange kein Steuersatz hinterlegt ist, rechnet televero wie bisher und weist nichts aus. Geldbeträge stillschweigend zu ändern, weil eine neue Fassung eingespielt wurde, wäre der schlimmere Fehler.
- Beim Kleinunternehmer nach § 19 UStG wird keine Steuer ausgewiesen — auch dann nicht, wenn für den Mandanten ein Satz hinterlegt ist. Ausgewiesen schuldete er sie nach § 14c Abs. 2, obwohl er sie nie berechnen wollte.
- Bei einem Partner mit Sitz außerhalb Deutschlands entscheidet televero nicht: Ob Reverse Charge greift, hängt an Sitz, Unternehmereigenschaft und Leistungsort. Eine Vermutung wäre hier teurer als eine Rückfrage.
- Fehlende Pflichtangaben stehen auf dem Dokument selbst, nicht nur in der Anwendung. Wer es prüft, soll sehen, was fehlt — sonst merkt es erst die Betriebsprüfung.
- Überwiesen wird der Bruttobetrag. Sonst bekommt der Partner das Netto und muss die Steuer aus eigener Tasche abführen — ein Fehler, der erst bei seiner Voranmeldung auffällt.
- Die steuerliche Würdigung des Einzelfalls bleibt bei Steuerberatung und Mandant; televero bildet ab, was hinterlegt ist, und sagt es dazu.
- Ebenfalls neu: Ein Partner, der das Onboarding nie beendet hat, lässt sich endgültig entfernen — samt allem, was an ihm hängt. Wer aktiv ist oder fertig geworden ist, wird dagegen archiviert: An einer gelaufenen Zusammenarbeit hängen Nachweise, die belegen müssen, was war. Zur Bestätigung ist die Partnernummer abzutippen; ein Dialog wird weggeklickt.
Für wen televero gedacht ist
Für Callcenter, Vertriebsagenturen und Door2Door-Vertriebe, die Carrier-Provisionen über mehrere Stufen weitergeben — vom Auftraggeber über den Mandanten und den Vertriebspartner bis zum einzelnen Verkäufer. televero rechnet ab und weist nach; es ist kein CRM-Ersatz und kein Dialer.
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