Neuigkeiten · 28.07.2026
Telefonwerbung: was nachweisbar sein muss
Was müssen Callcenter bei Telefonwerbung dokumentieren?
Drei Pflichten entscheiden im Beschwerdefall: nachweisbare Einwilligung, fünf Jahre Aufbewahrung, sichtbare Rufnummer. televero führt den Grund der Ansprache am Datensatz mit.
Was vorher das Problem war
Die Bundesnetzagentur fragt nicht, ob eine Einwilligung vorlag — sie verlangt sie zu sehen.
So sieht das in televero aus
Schematischer Nachbau der Oberfläche, kein Bildschirmfoto — und das mit Absicht: Ein Foto veraltet still, sobald die Anwendung umgebaut wird. Der Nachbau liegt im Quellcode neben der Oberfläche und wird beim Umbau mitgeändert. Dieselben Schaubilder nutzt die Online-Akademie in den Kursen zur Bedienung.
Die Entscheidungen dahinter
- Verbraucher nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, Unternehmen mit mutmaßlicher bei sachlichem Bezug (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG).
- Einwilligungen sind fünf Jahre aufzubewahren; die Frist beginnt nach jeder Verwendung neu (§ 7a UWG).
- Rufnummernunterdrückung ist verboten und bußgeldbewehrt (§ 15 TDDDG).
Für wen televero gedacht ist
Für Callcenter, Vertriebsagenturen und Door2Door-Vertriebe, die Carrier-Provisionen über mehrere Stufen weitergeben — vom Auftraggeber über den Mandanten und den Vertriebspartner bis zum einzelnen Verkäufer. televero rechnet ab und weist nach; es ist kein CRM-Ersatz und kein Dialer.
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