Neuigkeiten · 14.08.2026
Zwei Fristen an einem Datensatz — die längere gewinnt
Wie lange muss eine Einwilligung in Telefonwerbung aufbewahrt werden?
Dokumentierte Einwilligungen bleiben fünf Jahre erhalten — gerechnet ab jeder Verwendung — und stehen auf einer eigenen Seite zur sofortigen Vorlage bereit. Dabei fiel auf, dass die Löschregel für Leads nie gegriffen hat.
Was vorher das Problem war
An einem Lead hängen zwei Fristen, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen. Die eine sagt: Ist der Zweck weg, muss das Datum weg. Die andere sagt: Wer sich auf eine Einwilligung beruft, muss sie fünf Jahre lang vorlegen können. Beide sind richtig, und sie widersprechen sich nur scheinbar — die Pflicht zur Aufbewahrung ist selbst der Grund, der die Löschung aussetzt. Wer aber nur eine von beiden kennt, verstößt zwangsläufig gegen die andere.
So sieht das in televero aus
Schematischer Nachbau der Oberfläche, kein Bildschirmfoto — und das mit Absicht: Ein Foto veraltet still, sobald die Anwendung umgebaut wird. Der Nachbau liegt im Quellcode neben der Oberfläche und wird beim Umbau mitgeändert. Dieselben Schaubilder nutzt die Online-Akademie in den Kursen zur Bedienung.
Die Entscheidungen dahinter
- Eine dokumentierte Einwilligung überlebt die Löschregel. Verlorene Leads verschwinden nach zwölf Monaten — dafür fällt der Zweck weg. Wo aber eine ausdrückliche Einwilligung festgehalten ist, bleibt der Datensatz fünf Jahre. Aufbewahren ist dort nicht bloß erlaubt, sondern geboten: Eine gesetzliche Pflicht nimmt die Löschung ausdrücklich aus.
- Die Frist beginnt bei jedem Anruf von vorn. Das ist die Stelle, an der man sich verrechnet: Wer nur ab der Erteilung zählt, löscht ausgerechnet die am häufigsten genutzten Sätze zu früh — also die, bei denen am ehesten jemand nachfragt.
- Der Nachweis steht auf einer eigenen Seite, nicht in einer Abfrage. Verlangt wird die Vorlage „unverzüglich". Wer erst jemanden bitten muss, eine Auswertung zu schreiben, legt nicht unverzüglich vor. Die Seite listet jede Einwilligung mit Rufnummer, Erteilung, letzter Verwendung und Fristende — sortiert nach Frist und als Datei zum Weiterreichen.
- Beim Bauen kam ein schwererer Fehler ans Licht: Die Löschregel für Callcenter-Leads prüfte die falsche Spalte. Sie suchte „verloren" bei der Disposition, dort gibt es diesen Wert aber gar nicht — er gehört zur Stufe der Verkaufschance. Die Bedingung traf damit nie zu: Seit ihrer Einführung hat die Regel keinen einzigen Datensatz gelöscht.
- Warum das lange unbemerkt blieb: Der Bericht meldete jedes Mal wahrheitsgemäß „0". Das sieht aus wie ein aufgeräumter Bestand und nicht wie eine Regel, die ins Leere greift. Zu viel zu löschen fällt sofort auf, weil jemand etwas vermisst — zu wenig zu löschen fällt niemandem auf. Genau deshalb braucht diese Richtung eine Prüfung und die andere nicht.
- Ebenfalls nachgezogen: Ein Werbewiderspruch überdauert jetzt auch im Telefonkanal. Wer „nicht mehr anrufen" gesagt hat, darf nicht dadurch wieder anrufbar werden, dass sein Datensatz gelöscht und beim nächsten Import neu angelegt wird. An der Haustür war das von Anfang an bedacht — am Telefon fehlte es.
- Gegen die Wiederholung steht eine Prüfung, die jeden in einer Löschregel genannten Wert gegen die Liste der möglichen Werte seiner Spalte hält. Ein Tippfehler dort ist nicht laut, sondern still — und still ist die gefährlichere Sorte.
Für wen televero gedacht ist
Für Callcenter, Vertriebsagenturen und Door2Door-Vertriebe, die Carrier-Provisionen über mehrere Stufen weitergeben — vom Auftraggeber über den Mandanten und den Vertriebspartner bis zum einzelnen Verkäufer. televero rechnet ab und weist nach; es ist kein CRM-Ersatz und kein Dialer.
← Eine Mappe, ein Handgriff · „0 gefunden“ heißt nicht immer „nichts da“ →