Neuigkeiten · 28.07.2026
Das Einlernprogramm Telefonvertrieb erklärt jetzt jede Regel
Wann darf ein Geschäftskunde telefonisch beworben werden — und wann ein Verbraucher?
Alle vierzehn Fragen des Einlernprogramms haben eine geschriebene Begründung: warum bei Unternehmen die mutmaßliche Einwilligung genügt und bei Verbrauchern nicht, warum die Rufnummer nicht unterdrückt werden darf, warum ein TK-Vertrag mit Verbrauchern erst nach Genehmigung der Vertragszusammenfassung zustande kommt — und warum das Ziel eines Anrufs der Termin ist, nicht der Abschluss.
Was vorher das Problem war
Neue Mitarbeitende lernen die Regeln des Telefonvertriebs schnell auswendig und vergessen sie ebenso schnell, solange niemand sagt, warum sie gelten.
So sieht das in televero aus
Schematischer Nachbau der Oberfläche, kein Bildschirmfoto — und das mit Absicht: Ein Foto veraltet still, sobald die Anwendung umgebaut wird. Der Nachbau liegt im Quellcode neben der Oberfläche und wird beim Umbau mitgeändert. Dieselben Schaubilder nutzt die Online-Akademie in den Kursen zur Bedienung.
Die Entscheidungen dahinter
- Unternehmen: mutmaßliche Einwilligung genügt (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG) — aber nur bei sachlichem Bezug zur Tätigkeit des Betriebs.
- Verbraucher: keine Vermutung, sondern vorherige ausdrückliche Einwilligung.
- Einwilligungen sind fünf Jahre aufzubewahren, und die Frist beginnt bei jeder Verwendung neu (§ 7a UWG): Wer sie nicht nachweisen kann, hat sie im Verfahren nicht.
Für wen televero gedacht ist
Für Callcenter, Vertriebsagenturen und Door2Door-Vertriebe, die Carrier-Provisionen über mehrere Stufen weitergeben — vom Auftraggeber über den Mandanten und den Vertriebspartner bis zum einzelnen Verkäufer. televero rechnet ab und weist nach; es ist kein CRM-Ersatz und kein Dialer.
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